Abrechnung nach Gebührentabelle
Rechtsanwälte haben ihre Vergütung nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Die tatsächliche Vergütung wird durch den Gegenstandswert bzw. Streitwert festgelegt. Dieser entpricht jenem Betrag, den z. B. die Kläger(seite) gegen die Beklagten(seite) veranschlagt.
Zum Kostenrechner
Transparenz ist uns wichtig
Wir klären Sie gerne jederzeit über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten für die Vertretung auf. In manchen Fällen bietet sich die Vereinbarung eines Stundenhonorars mit minutengenauer Abrechnung an. So bleiben die Kosten für den Mandanten konkret nachvollziehbar und steuerbar. Die Information über die Rechtsanwaltsvergütung erfolgt dabei selbstverständlich für Sie unverbindlich.
Außergerichtliche Beratung
Da seit 01.07.2006 die bis dahin im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung nicht mehr gesetzlich geregelt werden, schließen wir mit unseren Auftraggebern Gebührenvereinbarungen ab. Im Falle einer Beratung bieten wir Ihnen daher spezielle Beratungstarife an. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Gebühren in anderen Fällen
Außer den genannten Fällen rechnen wir nach den Gebührentatbeständen des RVG ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind in der Regel streitwertabhängig. Aufgrund der Individualität der einzelnen Mandate können wir hier keine konkreten Kostengrößen nennen. Fragen Sie uns aber jederzeit gerne nach den voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten.
Für Rechtsschutzversicherte
Bei Rechtsschutzversicherten übernimmt die jeweilige Versicherung (im Rahmen des Versicherungsumfangs) die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Um die Deckungsschutzanfrage kümmern wir uns für Sie.
Möglichkeit der Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu
tragen, besteht im Fall eines Prozesses die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.