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Anwaltsgebühren

Abrechnung nach Gebührentabelle

Rechtsanwälte haben ihre Vergütung nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Die tatsächliche Vergütung wird durch den Gegenstandswert bzw. Streitwert festgelegt. Dieser entpricht jenem Betrag, den z. B. die Kläger(seite) gegen die Beklagten(seite) veranschlagt.

Zum Kostenrechner


Transparenz ist uns wichtig

Ich kläre Sie gerne jederzeit über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten für die Vertretung auf. In manchen Fällen bietet sich die Vereinbarung eines Stundenhonorars mit minutengenauer Abrechnung an. So bleiben die Kosten für den Mandanten konkret nachvollziehbar und steuerbar. Die Information über die Rechtsanwaltsvergütung erfolgt dabei selbstverständlich für Sie unverbindlich.

Außergerichtliche Beratung

Da seit 01.07.2006 die bis dahin im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung nicht mehr gesetzlich geregelt werden, schließe ich mit meinen Auftraggebern Gebührenvereinbarungen ab. Im Falle einer Beratung biete ich Ihnen daher spezielle Beratungstarife an. Sprechen Sie mich gerne dazu an.

Gebühren in anderen Fällen

Außer den genannten Fällen rechne ich nach den Gebührentatbeständen des RVG ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind in der Regel streitwertabhängig. Aufgrund der Individualität der einzelnen Mandate kann ich hier keine konkreten Kostengrößen nennen. Fragen Sie mich aber jederzeit gerne nach den voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten.

Für Rechtsschutzversicherte

Bei Rechtsschutzversicherten übernimmt die jeweilige Versicherung (im Rahmen des Versicherungsumfangs) gegebenenfalls einen Teil der Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung.

Möglichkeit der Prozesskostenhilfe

Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht im Fall eines Prozesses die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

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  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung
  • Umfassende, zielorientierte Beratung
  • Überregional tätig
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Jens Kehrer
Rechtsanwalt
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