Nicht jeder Fall im Gebiet des Arbeitsrechts muss zwangsläufig vor Gericht entschieden werden. Viele Angelegenheiten aus dem Bereich des Arbeitsrechts können durch juristischen Beistand auch außergerichtlich und damit meist schneller und wirtschaftlicher geklärt werden. Daher legt die Kanzlei Kehrer auch einen großen Schwerpunkt auf die Rechtsberatung.
Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber werden beraten und vertreten zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen. Durch erfolgreich absolvierte Fachanwaltsexamina, regelmäßige Fortbildungen und viele Praxisfälle kann Herr Rechtsanwalt Kehrer hier eine Expertise vorweisen und Sie kompetent betreuen und vertreten. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zu einem Erstgespräch in der Kanzlei Kehrer in Konstanz, um Ihre Fragen, Wünsche und Probleme gemeinsam zu besprechen und eine Lösung für Sie zu finden.
Arbeitnehmer berate und vertrete ich bei:
- Kündigung
- Abmahnung
- Abfindungsangeboten und Abwicklungsverträgen (Überprüfung und Gestaltung)
- Arbeitsvertrag: Erstellung, rechtliche Beratung hinsichtlich des Abschlusses
- Zulässigkeit von Befristungen
- Gleichstellung und Schwerbehinderung
- Mobbing und weiteren Problemen am Arbeitsplatz wie z. B. Benachteiligung
Als Arbeitnehmer ist bei einer Kündigung unbedingt zu beachten:
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung vom Arbeitnehmer eingereicht werden.
Nach § 38 SGB III sind Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
Arbeitgeber berate und vertrete ich bei:
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Rechtlicher Beratung von Personalabteilungen,
z. B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen
- Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände
- Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
Betriebs- und Personalräte berate und vertrete ich bei:
- Betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
- Allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und bei der Durchsetzung von Rechten
- Eingruppierung und sonstigen Ansprüchen aus Tarifverträgen
- Interessenausgleich und Sozialplan